SiGeKo

  • 4 gute Gründe

    4 gute Gründe, einen SiGeKo der Eurosafety zu beauftragen: Um den guten Ruf Ihres Unternehmens zu schützen, um den Bauablauf sicher zu koordinieren, um die Kontrolle über den Arbeitsschutz auf der Baustelle in Ihrer Hand zu halten, und weil wir Ihre Sprache sprechen ...
  • Pflichten des Bauherren

    Die Europäische Baustellenrichtlinie 92/57/EC wurde in Ungarn zum 1.5.2004 in bindendes Recht umgesetzt das neue Verpflichtungen des Bauherren definiert.

    Der Bauherr ist jetzt verpflichtet bei allen Planungs- und Bauaktivitäten Unfallverhütung mit einzubeziehen.

  • Leistungen Planungsphase

  • Leistungen Ausführungsphase

  • Unterweisung Führungskräfte

    Das Arbeitsschutzgesetz schreibt dem Arbeitgeber vor, die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Dabei hat die Unterweisung Anweisungen und Erläuterungen zu beinhalten, die auf den Arbeitsplatz bzw. den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.

  • Unfallursachen

    Die unvorteilhafte Unfallstatistik Ungarns hat viele Gründe. Im folgenden finden Sie eine Auflistung der Ursachen gemäss unseren eigenen Erfahrungen.